AGB Thinkpulse AI (B2B)

Anbieter

Thinkpulse AI – Inhaber: Norman Kamradt

Lilo-Herrmannstraße 26, 16303 Schwedt (Deutschland)

E-Mail: Norman.Kamradt@thinkpulseai.de

USt: Kleinunternehmer gem. § 19 UStG (keine Umsatzsteuer-Ausweisung)

 

§1 Geltungsbereich, B2B

(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen des Anbieters gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Verträge mit Verbrauchern (B2C) werden nicht geschlossen.

(2) Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.

(3) Vorrang individueller Vereinbarungen: SOW/Leistungs- & Honorarbestätigung (LHB) schlägt AGB.

 

§2 Vertragsmodell & Beauftragung (Rahmen + Einzelauftrag)

(1) Diese AGB bilden den Rahmenvertrag (MSA). Konkrete Leistungen werden in Einzelaufträgen beschrieben (z. B. SOW oder LHB mit Scope, Deliverables, Terminen, Preisen).

(2) Beauftragung erfolgt durch:

a) Gegenzeichnung einer SOW/LHB in Textform, oder

b) Abruf per E-Mail/Textform unter Bezug auf SOW/LHB/Ratecard, oder

c) konkludente Annahme durch Arbeitsbeginn nach Übersendung der SOW/LHB, sofern der Kunde nicht binnen 3 Werktagen in Textform widerspricht.

(3) Änderungen am Leistungsumfang ausschließlich nach dem Change-Control-Verfahren (§ 10).

(4) Textform genügt (E-Mail ausreichend), soweit nicht Schriftform vereinbart.

 

§3 Leistungsbild (Artefakte), Abgrenzung

(1) Leistungsart. Soweit nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet ist, handelt es sich um Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Für klar definierte Text-Deliverables kann werkvertraglicher Erfolg (§§ 631 ff. BGB) in der SOW/LHB vereinbart werden.

(2) Leistungsinhalte (Artefakte; keine Implementierung): je nach SOW/LHB insbesondere

Discovery & Zielbild (Interview/Workshop, Ergebnisprotokoll),

Architecture Note (Textkonzept: Rollen, Freigaben, Export-/Governance-Wege, Prozessschnittstellen),

Governance Pack (Policies zu Datenschutz/Datensparsamkeit, AVV-Trigger, Verantwortlichkeiten, Exportkontrollen, Audit-Trail),

Prozess-Blueprints & Checklisten (promptlos/markerbasiert – als Prinzip, kein Framework-Transfer),

Review/Audit bestehender Arbeitsweisen mit Maßnahmenliste,

Pilot-Blaupause (No-Code) inkl. Erfolgskriterien/Testplan,

Briefing/Training zur Nutzung der Artefakte.

(3) Nicht geschuldet (außer separat vereinbart):

Softwareentwicklung, API-/System-Integration, Modell-(Fein-)Training, produktive Bereitstellung/Betrieb/SLA/Support,

Herausgabe/Übertragung/Lizenzierung der proprietären Frameworks/Methoden (u. a. Mind Grid, MAIR/NK, DocuCore, Kortex/Cortex OS, Marker-/Export-/GUI-Konzepte) über § 8 hinaus,

offene Downloads.

(4) Subunternehmer/Implementierung: Falls Implementierung gewünscht ist, wird diese separat beauftragt (eigene SOW/LHB; ggf. externer Implementierungspartner). Der Anbieter ist hierzu nicht verpflichtet.

 

§4 Projektorganisation & Mitwirkung

(1) Beide Parteien benennen Ansprechpartner; Entscheidungen/Rückmeldungen erfolgen zeitnah.

(2) Der Kunde stellt rechtzeitig Informationen, Unterlagen, Zugänge bereit, sichert Rechte an eigenen Inhalten zu und stellt von Drittansprüchen frei.

(3) Datensparsamkeit/Testdaten: Ohne AVV verarbeitet der Anbieter keine Echtdaten; es werden Pseudonymisierung/Minimalprinzip angewandt.

(4) Backups: Datensicherungen in Kundensystemen liegen in der Verantwortung des Kunden.

(5) Mitwirkungsversäumnisse verschieben Termine angemessen; Mehrkosten trägt der Kunde.

 

§5 Preise, Vergütung, Anpassung

(1) Vergütung nach Festpreis oder Zeitaufwand (Tagessatz/Stundensatz) gem. SOW/LHB/Ratecard.

(2) Reise-/Nebenkosten nach Nachweis; Reisezeit gilt als Arbeitszeit, sofern vereinbart.

(3) Preisänderungen gelten nur für künftige Abrufe/Einzelaufträge; laufende SOW bleiben unberührt.

(4) USt: Keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG (Kleinunternehmer).

 

§6 Rechnungsstellung & Zahlung

(1) Abrechnung gem. SOW/LHB (Meilensteine/monatlich/Abnahme). E-Rechnung zulässig.

(2) Zahlungsziel: 14 Kalendertage netto. Auslandsbankgebühren trägt der Kunde.

(3) Verzug: gesetzliche Verzugszinsen; 40-€-Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB).

(4) Aufrechnung/Zurückbehaltung: nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis.

Erläuterung: Das verhindert „Rechnung zurückhalten“ wegen sachfremder Altstreits.

 

§7 Vertraulichkeit & NDA

(1) Parteien wahren Vertraulichkeit über alle nicht öffentlichen Informationen.

(2) Ausnahmen: bereits öffentlich, rechtmäßig von Dritten erlangt, gesetzliche Offenlegungspflichten.

(3) Offenlegung an Berater/Subunternehmer nur bei gleichwertiger Geheimhaltung (vertraglich zugesichert).

(4) Dauer: 5 Jahre ab Vertragsende (längere gesetzliche Pflichten unberührt).

(5) NDA-Vertiefung: Für besonders sensible Inhalte kann ein separates NDA abgeschlossen werden (Vorrang vor dieser Klausel).

(6) Dokumentenabgabe: Keine offenen Downloads; sensible Dokumente werden kundenspezifisch bereitgestellt und gekennzeichnet.

 

§8 Nutzungsrechte & Schutz der Frameworks

(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Artefakten (z. B. Architecture Note, Governance Pack, Prozess-Blueprints) ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung im eigenen Unternehmen für den in der SOW/LHB beschriebenen Zweck (Zweckbindung). InterneVerteilung im Unternehmen ist zulässig.

(2) Proprietäre Frameworks/Methoden/Templates des Anbieters (u. a. Mind Grid, MAIR/NK, DocuCore, Kortex/Cortex OS, Marker-/Export-/GUI-Konzepte) bleiben ausschließliches geistiges Eigentum des Anbieters. Kein Recht auf Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Systeme über Abs. 1 hinaus.

(3) Sourcefiles/Repos/methodische Spezifikationen werden nicht geschuldet; Herausgabe nur per separater Vereinbarungmit gesonderter Vergütung.

(4) Der Anbieter darf generische, nicht vertrauliche Learnings zur Qualitätsverbesserung verwenden; Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden bleiben geschützt (§ 7).

(5) Kennzeichnung/Urhebervermerk: Der Anbieter kann Artefakte mit einem Urheberhinweis versehen; eine öffentliche Nennung des Kunden erfolgt nur mit dessen Einwilligung (§ 16).

 

§9 KI- & Drittdienste

(1) Der Anbieter kann für Analyse/Erstellung von Artefakten Dritt-Services/KI-APIs einsetzen (z. B. Sprachmodelle, Kollaborationstools). Deren Verfügbarkeit/Qualität/Änderungen liegen außerhalb der Sphäre des Anbieters.

(2) Training-Opt-Out: Soweit beim jeweiligen Dienst technisch und vertraglich verfügbar, setzt der Anbieter Einstellungen, die eine Nutzung der Inhalte zu Trainingszwecken ausschließen („Opt-out“).

(3) Keine Echtdaten ohne AVV & Freigabe: Der Kunde übermittelt keine personenbezogenen Echtdaten oder Betriebsgeheimnisse an KI-Schnittstellen, es sei denn:

– Rechtsgrundlagen liegen vor und sind dokumentiert,

– ein AVV (Art. 28 DSGVO) mit dem Anbieter ist geschlossen und

– die Nutzung ist in der SOW/LHB ausdrücklich freigegeben (inkl. Zweck, Datenkategorien, Speicherort, Löschfristen, TOM).

(4) Minimalprinzip & Pseudonymisierung: Es werden nur die notwendigen Inhalte verarbeitet; wo möglich pseudonymisiert/anonymisiert.

(5) Lizenzbedingungen von Dritten sind einzuhalten; der Anbieter weist projektbezogen auf wesentliche Lizenzen hin.

 

§10 Change-Control (Leistungsänderungen)

(1) Änderungen beantragt der Kunde in Textform.

(2) Der Anbieter erstellt eine Auswirkungsanalyse (Inhalt/Termine/Kosten).

(3) Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe; bis dahin gilt der ursprüngliche Scope.

(4) Kleine, dringende Anpassungen ohne wesentlichen Mehraufwand darf der Anbieter vorab umsetzen; sie werden nachträglich dokumentiert/abgerechnet.

 

§11 Termine & Force Majeure

(1) Termine/Meilensteine ergeben sich aus SOW/LHB und stehen unter rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden.

(2) Höhere Gewalt/Force Majeure (z. B. großflächige Cloud-/KI-Ausfälle, Streik, behördliche Anordnungen) suspendiert Pflichten für die Dauer des Hindernisses; Fristen verlängern sich angemessen.

 

§12 Abnahme (nur bei Werk-Deliverables)

(1) Für werkvertraglich geschuldete Deliverables zeigt der Anbieter Abnahmebereitschaft an; der Kunde prüft binnen 7 Kalendertagen und rügt konkret in Textform.

(2) Abnahmefiktion: Ohne substanzielle Rüge gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; Mängel werden in angemessener Frist nachgebessert.

 

§13 Datenschutz & AVV

(1) Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) AVV wird geschlossen, wenn der Anbieter im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet; der Kunde stellt Rechtsgrundlagen sicher.

(3) TOM (technisch-organisatorische Maßnahmen) werden dokumentiert und auf Anfrage bereitgestellt.

(4) Löschung/Archivierung: Projektdaten werden nach Projektende gelöscht/archiviert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

§14 Subunternehmer

Der Anbieter darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen und bleibt für Auswahl/Steuerung verantwortlich; Datenschutz/Vertraulichkeit sind sicherzustellen. Eine Verpflichtung zur Beauftragung von Subunternehmern besteht nicht.

 

§15 Gewährleistung & Haftung (B2B)

(1) Bei Dienstleistungen schuldet der Anbieter die sorgfältige Erbringung, nicht einen bestimmten Erfolg.

(2) Haftung unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, nach ProdHaftG und bei ausdrücklich übernommener Garantie.

(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal auf die im jeweiligen Einzelauftrag geschuldete Vergütung.

(4) Für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

(5) Datenverlust: Haftung nur, wenn der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, risikoadäquater Datensicherung des Kunden eingetreten wäre.

(6) Für Leistungen/Verfügbarkeit Dritter wird nicht gehaftet; Ansprüche richten sich nach deren Bedingungen.

(7) Verjährung: Ansprüche des Kunden (außer nach Abs. 2) verjähren in 12 Monaten ab Abnahme/Leistungsende.

 

§16 Referenzen & Kommunikation

(1) Nennung des Kunden als Referenz nur mit vorheriger Einwilligung.

(2) Nutzung der Marken/Bezeichnungen des Anbieters durch den Kunden nur mit Zustimmung.

(3) Kommunikation: Erklärungen können in Textform per E-Mail erfolgen; E-Signaturen werden akzeptiert.

 

§17 Laufzeit & Kündigung

(1) Der Rahmenvertrag (MSA) gilt auf unbestimmte Zeit. Einzelaufträge enden mit Abnahme/Schlusszahlung.

(2) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

(3) Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten; freigegebene Teilwerke gelten als abgenommen.

 

§18 Exportkontrolle & Compliance (optional)

Der Kunde beachtet Export-/Sanktions-/Compliance-Vorschriften. Der Anbieter kann Leistungen verweigern, wenn rechtliche Risiken bestehen.

 

§19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand & Erfüllungsort: Sitz des Anbieters (Schwedt/Oder), sofern der Kunde Kaufmann ist.

(3) Salvatorisch: Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regel ersetzt; der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.

 

§20 Begriffslegende (Abkürzungen)

  • MSA (Master Services Agreement) – Rahmenvertrag; diese AGB bilden den vertraglichen Rahmen für alle Einzelaufträge.
  • Rahmenvertrag – deutsch für MSA (siehe oben).
  • SOW (Statement of Work) – Einzelauftrag/Leistungsbeschreibung mit Scope, Deliverables, Terminen und Preisen.
  • LHB (Leistungs- & Honorarbestätigung) – schlanke Beauftragung in Textform (Scope + Vergütung) ohne volle SOW.
  • Ratecard – aktuelle Übersicht der Tagessätze/Stundensätze und pauschalen Nebenkosten des Anbieters.
  • AVV (teilw. auch „AAV“ geschrieben; gemeint ist stets AVV)Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO zwischen Kunde (Verantwortlicher) und Anbieter (Auftragsverarbeiter).
  • AVV-Trigger – Umstände, die einen AVV erforderlich machen: sobald der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten i. S. d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO verarbeitet (z. B. Zugriff auf Echtdaten, Export/Analyse, Support mit Personenbezug).
  • NDA (Non-Disclosure Agreement) – gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zur Vertiefung der Vertraulichkeit (ergänzt § 7 dieser AGB).
  • Audit-Trailnachvollziehbare, manipulationssichere Protokollierung relevanter Schritte (z. B. Freigaben, Exporte, Änderungen) inkl. Zeitstempel/Verantwortlichkeiten.
  • Change Controlformalisierter Änderungsprozess für Leistungsumfang/Termine/Kosten: Antrag des Kunden → Auswirkungsanalyse des Anbieters → Umsetzung erst nach Freigabe (vgl. § 10).
  • TOM (Technische und Organisatorische Maßnahmen) – Schutzmaßnahmen gem. Art. 32 DSGVO (z. B. Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Löschkonzept), die der Anbieter dokumentiert und auf Anfrage bereitstellt.
  • Opt-out (Training)Einstellung bei KI-Diensten: Inhalte nicht fürs Modelltraining verwenden
  • SLAService Level (z. B. feste Reaktionszeiten). Nicht geschuldet, sofern nicht vereinbart.
  • konkludente Annahmestillschweigende Annahme durch Start der Arbeit.
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